Boote können im Seenverbund an gekennzeichneten Marinas und öffentlichen Wasserwanderrastplätzen anlegen. Das Ankern ist auf allen Seen erlaubt, in Kanälen jedoch verboten. Wichtig sind der Schutz von Ufervegetation und das Einhalten von Mindestabständen, besonders in Badebereichen und Naturschutzgebieten.
Anlegestellen am Senftenberger See
- Stadthafen Senftenberg mit Sanitäranlagen und Gastronomie
- Hafencamp Senftenberger See mit Sanitäranlagen und Gastronomie
- Seestrand Niemtsch
- Steg am Strandhotel Senftenberger See
- an der Schleuse Koschener Kanal mit Sanitäranlagen und Gastronomie
Anlegestellen am Geierswalder See
- Wasserwanderrastplatz an der Marina mit Sanitäranlagen und Gastronomie in Laufweite
Anlegestellen am Sedlitzer See
Der Sedlitzer See kann seit dem 24.04.2026 mit Booten befahren werden.
- Hafen in der Sedlitzer Bucht ab der offiziellen Freigabe am 19.05.2026
- Anlegestelle am Aussichtsturm Rostiger Nagel mit Sanitäranlagen und Imbiss ab der Eröffnung des Seenverbundes am 29.06.2026
- Schwimmender Steg ab der Eröffnung des Seenverbundes am 29.06.2026
Anlegestellen am Großräschener See
- Stadthafen Großräschen mit Sanitäranlagen und Gastronomie
Am Partwitzer See gibt es aktuell keine Anlegemöglichkeit.
Das Ankern ist auf dem Senftenberger, Geierswalder, Partwitzer, Sedlitzer und Großräschener See außerhalb von Schutzgebieten erlaubt. Bei Nacht darf nur bemannt und ordnungsgemäß beleuchtet geankert oder stillgelegt werden. An genehmigten Liegestellen ist das nächtliche Stillliegen auch für unbemannte Kleinfahrzeuge gestattet.
In den schiffbaren Kanälen ist das Ankern und Stillliegen verboten.
Detaillierte Informationen finden Sie auch in der Faltkarte "Schiffbarer Seenverbund".
