Da die Landesgrenze durch das Lausitzer Seenland verläuft, gelten je nach Lage die Landesschifffahrtsverordnungen von Brandenburg oder Sachsen. Für die Brandenburger Bereiche des Geierswalder und Partwitzer Sees wurden die Regeln an die sächsischen angepasst, sodass einheitliche Vorschriften gelten. Für Kleinfahrzeuge gilt auf dem Senftenberger See, Sedlitzer See (ab Freigabe am 24.04.2026) und Großräschener See eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 15 km/h, entlang der Ufer maximal 7 km/h. Auf dem Geierswalder See und Partwitzer See beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, in einer Zone bis 100 Meter vor dem Ufer gelten 15 km/h sowie in der Uferrandzone (5 Meter vom Ufer entfernt) 7 km/h
Neben der Geschwindigkeit müssen Sperrbereiche und Naturschutzgebiete beachtet werden. Die detaillierten Informationen können Sie der Faltkarte "Schiffbarer Seenverbund" entnehmen.
