Befahren werden kann der Seenverbund mit Motorbooten, Segelbooten und Kanus. Grundsätzlich sind alle Bootsklassen für das Wasserwandern geeignet, sofern sie die Kanäle problemlos passieren können. Bitte achten Sie insbesondere bei Segelbooten auf die Durchfahrtshöhe, da Wehre, Brücken und Tunnel nicht überall ausreichend Platz bieten. Segelboote müssen ihren Mast legen können, da das Segeln in den Kanälen verboten ist.
Freizeitkapitäne können davon ausgehen, dass die Infrastruktur für gängige kleine Sportboote, Hausboote, Flöße und Motorboote ausgelegt ist, wie sie bereits heute im Lausitzer Seenland genutzt und vermietet werden. Die maximale Fahrzeuglänge für alle Kanäle beträgt 25,00 Meter.
